Schulvorstand
24. Jan 2010 von admin
Mit dem Schulvorstand (SchuVo) hat der Gesetzgeber ein zweites Kollegialorgan mit Entscheidungsbefugnissen geschaffen, in dem der Anteil der Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft deutlich höher ist (Halbparität) als in der Gesamtkonferenz. Der Schulelternrat wählt für zwei Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter für das Gremium, das an unserer Schule aus acht Mitgliedern (4 Elternvertreter/ 4 Lehrer) besteht. Eine Doppelmitgliedschaft in der Gesamtkonferenz und dem Schulvorstand ist zulässig. Als Wahlvoraussetzung genügt der Schulbesuch der jeweiligen Schule durch das eigene Kind. Die Vertetung der Lehrkräfte wird auch für zwei Jahre durch die Gesamtkonferenz gewählt. Der Lehrerdelegation muss immer die Schulleiterin oder der Schulleiter angehören. Sie oder er führt auch den Vorsitz im Schulvorstand.
Elternmitglieder und deren Vertretung:
Herr Kramm (Kl. 4a) – muss neu gewählt werden
Frau Walter (Kl. 3a) – Frau Tanzusch (Kl. 4a)
Frau Wennekers (Kl. 3b) – Frau Müller (Kl. 2b)
Frau Kemme (Kl. 3b) – Frau Teuber (Kl. 2b)
Lehrerinnen und deren Vertretung:
Frau Szczepanek (Rektorin) – Frau Graw-Vogelsang (Konrektorin)
Frau Marquart – Frau Müller
Frau Schwerdt – Frau Münnich
Frau Bücker – Frau Mielke