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Ausrichtung der Schule

3. Ausrichtung der Schule

3.1 Beratungskonzept

Neben dem Unterrichten, Beurteilen und Erziehen gehört das Beraten zu den grundlegenden Aufgaben jeder Lehrkraft.

Die Beratung ist Aufgabe aller Lehrkräfte an der Meyerhofschule. Sie betrifft folgende Bereiche:

Schulfähigkeit

Lernstandsentwicklung

Lernschwierigkeiten

Verhaltensauffälligkeiten

Entwicklungsprobleme.

Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule. Einerseits ist die Beratung eine Pflicht der Lehrkräfte, andererseits können die Eltern auch jederzeit den Wunsch nach Beratung äußern. Aus diesem Grund erhalten die Eltern die private Telefonnummer des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin, um sich bei Problemen direkt an die entsprechende Lehrkraft zu wenden. Auf Wunsch erhalten die Eltern auch die Telefonnummer der Fachlehrer und Fachlehrerinnen.

Die Beratung an der Meyerhofschule erfolgt durch die Schulleitung, die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sowie durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer.

Beratung durch die Schulleitung

Schwerpunkte dieser Beratung sind:

Informationen zur Einschulung des 1. Schuljahres

Informationen zur Schulanmeldung

Informationen zur Schullaufbahn

Informationen zur Ganztagsschule

Beratung durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer

Kontinuierliche Gesprächsangebote sind:

Elternsprechtage (im Regelfall im November und März eines Schuljahres)

Elternabende im jeweiligen Klassenverband

Beratungsgespräche (im Regelfall im Januar des 4. Schuljahres): Hier findet eine Beratung zum Leistungsstand und zum Arbeits- und Sozialverhalten statt.

Beratung durch die Fachlehrerinnen:

Hier gibt es auf Wunsch Einzelberatungen zu Fragen:

des Leistungsstandes

des Sozialverhaltens

des Arbeitsverhaltens

Gespräche außerhalb der Sprechtage finden nach Absprache zwischen den Erziehungsberechtigten und den einzelnen Lehrkräften statt.

Jede Beratung sollte bestimmten Grundsätzen unterliegen. Dies sind:

Verschwiegenheit

größtmögliche Kooperation

vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Bei jeder Beratung ist zu beachten, dass die Lehrerinnen und Lehrer der Meyerhofschule nur ihren Kompetenzen entsprechend beraten können. Deshalb behält sich jede Lehrkraft vor, auf weitergehende Beratungsinstanzen zu verweisen.

Dies sind z. B.:

Schulpsychologe

Beratungsstelle des Kinderschutzbundes in Bramsche

Fachdienst Jugend in Osnabrück

Sprachheilzentrum Werscherberg

Bei besonderen Themenschwerpunkten wie ADS oder ADHS, Wahrnehmungs- und Konzentrationsproblemen, Schulangst, Erziehungsproblemen, Hochbegabung oder Kinder mit besonderen Begabungen werden wir auf die mögliche Zusammenarbeit mit anderen außerschulischen Institutionen verweisen.

 

3.2 Betreuungskonzept

Zu einer verlässlichen Grundschule gehört neben dem Unterricht das freiwillige Betreuungsangebot für die Kinder der 1. und 2. Klassen, bei uns auch der Schulkindergarten.

Nach dem Unterricht können diese Schülerinnen und Schüler bis 12.30 Uhr an dem Betreuungsangebot unserer Schule teilnehmen.

Vier pädagogische Mitarbeiterinnen sorgen für verschiedene Angebote, die möglichst viele Interessen der Kinder abdecken.

Für die Betreuung der Kinder stehen der Schulhof mit Spielplatz, die jeweiligen Klassenräume, unser Bärenraum sowie alle Fachräume zur Verfügung, sofern diese nicht durch den Unterricht der höheren Jahrgänge belegt sind.

Die Kinder sind klassenweise zusammengefasst und haben ihre feste Betreuerin.

Der Schulhof  wird so oft wie möglich genutzt. Neben den fest installierten Spielgeräten auf dem Spielplatz stehen den Schülerinnen und Schülern Sandspielzeug, Bälle, Seile und vieles mehr zur Verfügung.

Die Kinder sollen in diesem Randstundenbereich soziale Kompetenzen wie Fairness, Kompromissbereitschaft, Einhalten von Regeln, Rücksicht, Respekt, Freundschaft und Toleranz entwickeln.

Teilnahme

Jeweils zum Schuljahres- und Halbjahreswechsel können die Schülerinnen und Schüler angemeldet werden. Die Anmeldung ist dann für ein halbes Jahr verbindlich. Um möglichst flexibel für alle Familien zu sein, müssen die Kinder nicht an allen Schultagen teilnehmen.

Die Abholung während einer Betreuungsstunde ist jedoch nicht möglich. Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind abzumelden, sollte dies aus besonderen Gründen einmal nicht an einer angemeldeten Betreuungsstunde teilnehmen. Ebenso muss die Schule und speziell die Betreuung informiert werden, wenn das Kind durch eine andere, der Schule unbekannten Person, abgeholt werden soll.

Ganztagsschule

Das Konzept zur Ganztagsschule ist  unter dem Punkt 1.6 wieder zu finden.

 

3.3 Evaluation

Jede Schule in Niedersachsen ist dazu angehalten, ihr Arbeiten und Wirken in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

Im Frühjahr 2008 ist SEIS, ein externes Evaluationsprogramm, durchgeführt worden. Intensiv hat sich das Kollegium mit der Auswertung auseinandergesetzt und Arbeitsziele entwickelt.

In einer Schulvorstandssitzung ist eine interne Evaluation beschlossen und im April 2010 durchgeführt worden. Hierbei wurden die Eltern aus allen Jahrgängen mit einem Fragebogen befragt. Die Auswertung erfolgte im Schulvorstand, Abstimmungen darüber wurden im Kollegium vorgenommen.

In der Schulvorstandssitzung am 23.04.2012 wurden die Leitsätze unseres Schulprogramms evaluiert und angepasst.

Die in jedem Jahr verpflichtenden VERA-Arbeiten in den dritten Jahrgängen werden auch bei uns durchgeführt.

Im März und April 2013 haben wir eine interne Evaluation zum Thema Inklusion durchgeführt. Dabei wurden das Kollegium, die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern  befragt. Kernfrage war dabei: Wie müssen wir uns auf Inklusion vorbereiten, welche Arbeitsschwerpunkte gibt es bei uns?

Jährliche weitere Evaluationen zu den verschiedensten Themen folgten in den letzten Jahren.

3.4. Förder- und Forderkonzept

Hieran wird zur Zeit gearbeitet.

 

3.5 Fortbildungskonzept

Das Kollegium der Meyerhofschule kommt seiner Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung aus eigenem Interesse und Antrieb nach.

Um aus den einzelnen Veranstaltungen den größtmöglichen Nutzen zu ziehen, werden bei der Planung und Auswertung folgende Kerngedanken beachtet:

Grundsätze der Fortbildungsplanung

Das gesamte Kollegium der Meyerhofschule ist verantwortlich für die pädagogische Weiterentwicklung seiner Konzeption und deren Umsetzung im Unterrichtsalltag. Sichergestellt wird dieses unter anderem dadurch, dass es für alle Bereiche der schulischen Arbeit „Experten“ gibt.

Daher gelten für uns folgende Grundsätze:

Jede Kollegin / jeder Kollege ordnet sich einem oder mehreren Fachbereichen zu, die seinen individuellen Interessen und Fähigkeiten entsprechen. Für diese Bereiche steht er / sie als Ansprechpartner bereit.

Fortbildungen sollen sowohl von einzelnen Lehrkräften als auch im Verbund des Kollegiums, durch so genannte schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLF) wahrgenommen werden. Diese können auch in Kooperation mit anderen Schulen durchgeführt werden.

Die zentralen Ergebnisse von individuellen Fortbildungen werden dem gesamten Kollegium in Lehrerkonferenzen oder Fachkonferenzen dargestellt, um möglichst einen Multiplikatoreneffekt zu erzielen.

Die Themen für die schulinternen Fortbildungsveranstaltungen werden im Kollegium auf Vorschlag erörtert und geplant.

Es ist geplant, die Fortbildungsplanung mittelfristig anzulegen, damit der Gesamtzusammenhang – die Weiterentwicklung der Schule – nicht aus den Augen verloren wird. Das Kollegium muss dann regelmäßig folgende Fragen überprüfen:

Für welche schulischen Themenfelder werden „Experten“ benötigt?

Für welche Themenfelder stehen schon „Experten“ zur Verfügung?

Welche Themenfelder müssen von allen Kolleginnen und Kollegen besetzt werden?

Welchen Nutzen brachten die bisherigen Fortbildungsmaßnahmen für die Meyerhofschule als Ganzes?

Ansprechpartner für die Fachbereiche sind:

Deutsch:  Birgit Koch

Mathematik: Melanie Münnich

Sachunterricht: Ilka Goltze

Englisch: Marion Marquart

Textil: Petra Szczepanek

Kunst: Maria von Bar

Religion: Daniela Schwerdt

Werken: Birgit Koch

Sport: Claudia Graw-Vogelsang

Musik: Stephan Schuder, Angelica Bücker

 

3.6 Ganztagsbetreuung

Das Ganztagsangebot richtet sich an alle Schüler und deren Eltern, die am Nachmittag eine Betreuung wünschen. Die Ganztagsbetreuung ist von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 12.30 Uhr bis 15.45Uhr, alternativ bis 14.45 Uhr.

Das Ganztagsangebot ist ein Angebot von der Meyerhofschule. An- und Abmeldungen erfolgen über die Schule. Es können sowohl einzelne Tage das Angebot der Betreuung gewählt werden als auch eine Betreuung für die ganze Woche (Montag bis Donnerstag). Anmeldungen müssen für ein Schulhalbjahr im Voraus verbindlich abgegeben werden.

Die Schule erfragt durch einen Elternbrief den Bedarf für das kommende Schulhalbjahr, so dass die Schulleitung dazu die nötigen Vorbereitungen und Planungen treffen kann.

Betreut werden die Schüler von erfahrenen Betreuungskräften. Der Betreuer/die Betreuerin begleitet die Schüler über den ganzen Zeitraum der Betreuung. Ausnahme sind Zeiträume von Sportangeboten oder Angebote von anderen Kooperationspartnern.

Das Ganztagsangebot beginnt direkt nach der Schule ab 12.30/13.00 Uhr (je nach Stundenplan). In dem Zeitraum 12.30 – 14.00 Uhr wird das Mittagessen in der Mensa der Haupt- und Realschule eingenommen. Hierzu gehen alle Kinder in mehreren kleinen Gruppen, zeitlich versetzt, zum Essen. Die Abwicklung des Mittagessens (Bestellung und finanzielle Abwicklung) erfolgt über die HPH Bersenbrück. Alles läuft dafür über ein Chipsystem.  Melden Sie sich dazu auf der Seite www.gymbsb.de an.

Im Anschluss an das Mittagessen, von 14.00 bis 14.45 Uhr, ist die Zeit der Hausaufgabenbetreuung. Für den besseren Informationsaustausch benötigt jedes Kind das Schultagebuch, um darin Hausaufgaben und weitere wichtige Informationen eintragen zu können. Der Hausaufgabenblock ist keinesfalls mit der Zusage zu verbinden, dass alle Kinder ihre Hausaufgaben in dieser Zeit vollständig erledigen und möglicherweise darüber hinaus noch individuell gefördert und evtl. auf anstehende Klassenarbeiten vorbereitet werden. Die Verantwortung bleibt weiterhin bei den Eltern und es gehört selbstverständlich dazu, dass die Eltern täglich ein Blick auf die Hausaufgaben werfen, damit diese den Überblick über den Wissensstand des Kindes haben.

Von 14.45 – 15.45 Uhr schließt sich ein abwechslungsreiches AG-Angebot an. Kooperationen bestehen mit dem TUS Bramsche und dem TUS Engter.

Wir sind bemüht auch in der Zukunft mit anderen Kooperationspartnern Angebote bereitzustellen, die die Interessen der Kinder ansprechen.

Im Freizeitblock haben die Kinder die Möglichkeit Freiräume für sich zu nutzen. Anregungen der Betreuer und Wünsche der Kinder bereichern die Vielfältigkeit des Angebots. Die Betreuerinnen und Betreuer sind angeregt, die Angebote situativ zu gestalten.

Nach Ende der Ganztagsbetreuung um 15.45 Uhr besteht die Möglichkeit, weitere Betreuungszeiten im Kindertreff Meyerei auf dem Gelände der Meyerhofschule in Anspruch zu nehmen. Diese sind kostenpflichtig. Hierzu melden die Eltern sich im Kindertreff Meyerei bei Frau Mack (Tel. 05461-707296), um die nötigen Anmeldeformalien zu klären. Kinder, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, gehen automatisch in das kostenpflichtige Betreuungsprogramm des Kindertreffs.

Im Ganztagsangebot sind momentan Frau Peuser, Frau Schmidt, Frau Sommer und Frau Lübbe beschäftigt.

 

3.7 Gesundheitskonzept der Meyerhofschule Bramsche

Gesundheitsförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Lern- und Leistungsbereitschaft sowohl der Schülerinnen und Schüler als auch der Lehrpersonen; sie trägt zur Zufriedenheit und zum Wohlbefinden aller Beteiligten bei.

Angesichts zunehmender Berichte in den Medien zu Fehl- und Überernährung, Bewegungsmangel, Störungen in der Motorik, Hyperaktivität (ADHS), Schlaflosigkeit, ersten Anzeichen von Suchtverhalten und anderen Beeinträchtigungen bei Kindern nimmt das Thema „Gesundheit“ einen zunehmend bedeutsameren Stellenwert ein. Studien belegen, dass sich schon in jungen Jahren schwerwiegende Risiken für spätere Gesundheitsprobleme manifestieren können.

Dieser Herausforderung, in der Schule unseren Erziehungsauftrag auch diesbezüglich wahrzunehmen, wollen wir uns stellen, indem wir unseren Kindern so früh wie möglich gesundheitsfördernde Einstellungen und Verhaltensweisen kontinuierlich, konsequent und somit nachhaltig vermitteln.

Umsetzung des Konzepts

Bewegung

*    Phasen der Anspannung und Entspannung im Laufe des Unterrichtsvormittages

  • Schulraum- und Schulhofgestaltung in Spiel- und Ruhezonen
  • Bewegungsangebote im AG- und Betreuungsbereich
  • Bewegungsangebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule

In der Meyerhofschule wird die Bewegungsfreude der Kinder auf vielfältige Weise gefördert. Bewegung findet selbstverständlich in erster Linie im Sportunterricht in den Jahrgängen 1, 2 und 4 sowie im Schwimmunterricht für die Kinder der 3. Klassen statt. Der Schwimmunterricht wird in einer Doppelstunde erteilt.

Darüber hinaus ist Bewegung aber auch fester Bestandteil der anderen Unterrichtsfächer. Beispielsweise wird im Musik- und Englischunterricht die Bewegungsfreude gefördert. Lieder, Reime oder englische Vokabeln lassen sich oftmals mithilfe von Bewegungen einprägsamer vermitteln. Auch das Erlernen der Buchstaben und Zahlen in der ersten Klasse wird methodisch häufig durch Bewegungssequenzen unterstützt.

Grundsätzlich ist das Einbinden der kindlichen Bewegungsfreude und des kindlichen Bewegungsdranges in den Unterricht in allen Fächern wünschenswert. In Fächern wie Deutsch, Religion oder Kunst kann dies beispielsweise durch das Einüben von Theaterstücken, Rollenspielen, Musicals, künstlerisch kreativen Prozessen etc. geschehen.

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände stehen den Kindern verschiedene Spiel- und Ruhezonen zur Verfügung.

Das Schulgelände bietet den Kindern nach einer Umgestaltung im Schuljahr 2007/2008 vielfältige Möglichkeiten zum Turnen, Toben, Verstecken, Klettern und Balancieren. Im Einzelnen sind dies wetterfeste, fest installierte Spielgeräte wie (Nest-)Schaukeln, Kletterturm, Kletterwand, Basketball-korb, Tischtennisplatten, Turnstangen, Wippe, Rutsche und Sand. Außerdem ergänzen dicke Baum-stämme und große Findlinge das Angebot für Bewegung und Spiel.

Des Weiteren können während der großen Pausen Spielgeräte mit einer persönlichen Ausleihkarte ausgeliehen werden. Dem Abhandenkommen der Spielgeräte wird auf diese Weise vorgebeugt. Die Ausleihe wird von den 4. Klassen betreut, die diese Aufgabe eigenständig und verantwortungsvoll im Wechsel übernehmen. Ausgeliehen werden können z. B. Springseile, Pedalos, Stelzen, Bälle, Hula-Hoop-Reifen, Wurf- und Fangspiele, etc. Alle Spielgeräte stehen auch während der Betreuungszeiten und im Ganztagsschulbetrieb zur Verfügung.

Auf dem Außengelände verteilte Bänke laden zum Ausruhen ein. Als Ruhezone gilt hier das „Grüne Klassenzimmer“. Innerhalb des Gebäudes kann als Ruheraum z. B. die Bücherei oder der Leseraum genutzt werden.

Aufgrund des zwar flächenmäßig überschaubaren aber dennoch abwechslungsreichen Außengeländes finden die Kinder in den Pausen und Betreuungszeiten genug Raum für störungsfreies Toben und individuelle Spielgestaltung vor.

Der Bewegungsdrang wird somit in hohem Maße konfliktfrei /gewaltfrei ausgelebt.

(Gewaltprävention findet diesbezüglich sozusagen ganz automatisch statt.)

Bewegung als Teil der Gesundheitsförderung spiegelt sich auch in einigen der für die Kinder des 4. Schuljahres angebotenen Arbeitsgemeinschaften wider:

–       Die AG „Basketball“ stärkt das Körperbewusstsein der Kinder und fördert das Gemeinschaftsgefühl, da es sich um eine Mannschaftssportart handelt.

–       Die „Entspannungs-AG“ vermittelt den Kindern, dass ruhige entspannte Körpererfahrungen nach einem „bewegten Tag“ ausgleichend wirken und angenehm sein können.

Des Weiteren werden jährlich wiederkehrende Sport-Veranstaltungen und Turniere fest eingeplant:

–      Bundesjugendspiele (Klasse 1 – 4)

–      Fußballturnier (Klassen 2 und 4)

–      Handballfest (Klasse 1 und 3)

Die Bewegungsförderung ist ebenfalls ein fester Bestandteil der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und der offenen Ganztagsschule.

So haben die Kinder nach Unterrichtsschluss (je nach Wetterlage) die Möglichkeit, ihrem natürlichen Bewegungsdrang im Freien nachzukommen. Bei ungünstigen Wetterverhältnissen  wird von den Betreuungskräften innerhalb der Klassen- und Fachräume sowie der Pausen- und Sporthalle auf die individuelle  Bewegungs- und Spielfreude der Kinder eingegangen. Ergänzt wird dies zudem durch Sportangebote der offenen Ganztagsschule.

Gesundheit – Gesunde Ernährung – Hygiene

* Körper und Körperpflege

  • Zahngesundheit – Mundhygiene
  • Lebensmittelkreis, gesundes Frühstück
  • Nahrungsmittel ernten und zubereiten
  • Hygiene in Klassenräumen, Küche und auf den Toiletten
  • Erste-Hilfe Kurse für Lehrer

Das Thema „Gesundheit“  nimmt im Rahmen  des Sachunterrichts einen großen Stellenwert ein. Die Schüler und Schülerinnen sollen Kompetenzen erwerben, die sie befähigen, auf ihre eigene Gesundheit zu achten. Bezogen auf das Kerncurriculum des Sachunterrichts  werden diese Kompetenzen innerhalb des Lernbereichs “Natur“ vermittelt.

Frühstückspause

Erfahrungsgemäß müssen auch einige Eltern immer wieder über die Bedeutung einer gesunden  Ernährung informiert werden, damit bei ihnen das Bewusstsein wächst, ihren Kindern immer ein „Gesundes Frühstück“ mitzugeben. Informationen und/oder Diskussionen darüber erfolgen auf Elternabenden.

Auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr (möglichst ohne Zuckersätze) wird von allen Lehrkräften geachtet. Bei Bedarf dürfen die Kinder auch während des Unterrichts trinken.

Absprachen für die Frühstückspause können innerhalb des Klassenverbandes besprochen und beschlossen werden. Das Pausenbrot sollte idealerweise aus Brot sowie einem Stück Obst oder Gemüse bestehen. Als Ausnahme gilt hier: Kinder, die Geburtstag haben oder hatten, dürfen während der Frühstückspause Gebäck oder Süßigkeiten austeilen.

Auch die Art und Weise der Nahrungsaufnahme spielt eine große Rolle. Aus diesem Grund wird das Frühstück vor der großen Pause gemeinsam in der Klasse eingenommen.

Während dieser Zeit sitzen die Kinder auf ihren Plätzen. Vielfach gelten bestimmte Rituale:

–    Alle Unterrichtsmaterialien werden weggeräumt.

–    Frühstückssets werden auf die Tische gelegt.

–    Die jeweils anwesende Lehrkraft liest eine Geschichte vor.

–    Die Kinder können sich während des Frühstücks leise unterhalten.

Vorteile der gemeinsamen Frühstückspause:

–    Wenn Essen und Spielen zeitlich getrennt sind, nehmen sich die Kinder eher Zeit zum

Essen.

–    Das Vorbild von Klassenkameraden regt vielleicht auch „Frühstücksmuffel“ an, ein

Pausenbrot mitzubringen.

–    Die Kinder können in Ruhe auch Lebensmittel, für die sie einen Löffel brauchen essen (Müsli, Joghurt, Obstsalat).

–    Kinder essen gern in Gemeinschaft.

–    Kinder tauschen Teile ihres Frühstücks aus, geben noch hungrigen/durstigen Kindern

etwas ab.

Gesundheitsfördernde  Maßnahmen und Projekte

–   In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdienst des Landkreises Osnabrück wird

regelmäßig ein Programm zur Zahnprophylaxe und Mundhygiene mit den Schülern

durchgeführt (Klasse 1 – 4).

–   In Zusammenarbeit mit den Landfrauen wird regelmäßig der AID-Ernährungs-

Führerschein durchgeführt (Klasse 3).

–   Das Schulfest 2011 fand unter dem Motto “Meyerhofschule is(s)t in Bewegung“ statt.

–   Lehrerinnen und pädagogische Mitarbeiterinnen nehmen regelmäßig an Erste-Hilfe-

Kursen teil (verbindliche Wiederauffrischung alle drei Jahre).

–   Die Kinder werden von den Lehrkräften immer wieder daran erinnert, sich nach dem

Toilettengang die Hände gründlich zu waschen.

–   In den Pausen wird von den Lehrkräften für ausreichende Lüftung der Räume gesorgt.

–   In den Klassenräumen und auf dem Schulgelände wird auf Hygiene und Sauberkeit

geachtet. Die Schüler und Schülerinnen helfen beim Aufräumen und Fegen der

Klassenräume und des Schulhofes.

–   Am Ende des Schuljahres wird in Absprache mit dem Schulträger eine gründliche Säuberung

aller Räume vorgenommen.

–   Kinder, die sich in der Schule Verletzungen zuziehen oder über Unwohlsein klagen,

werden im Bedarfsfall von ihren Eltern, Großeltern oder sonstigen Bezugspersonen

abgeholt. Sollten diese nicht erreichbar oder verhindert sein, so bleiben die Kinder unter

Aufsicht in der Schule.

Suchtprävention (Rauchen, Alkoholkonsum)

Suchtprävention steht in enger Verbindung mit dem Konzept zur Gesundheitsförderung.

Ob ein Mensch süchtig wird oder nicht, hängt bis zu einem gewissen Grad von den Umständen, der Prägung und den positiven Entwicklungsmöglichkeiten während seiner Kindheit ab. Langzeitstudien haben gezeigt, dass bei Kindern, die in einem physisch und psychisch gesunden Umfeld aufwachsen, das spätere Suchtrisiko weitaus geringer ausfällt. Demnach benötigen Kinder im präventiven Sinne:

  • seelische Sicherheit im privaten und im schulischen Umfeld
  • Anerkennung und Bestätigung
  • Freiraum und Beständigkeit
  • glaubwürdige Vorbilder  (Eltern und Lehrer)
  • Bewegung und gesunde Ernährung
  • Freunde, soziale Akzeptanz und eine verständnisvolle Umwelt
  • Träume und Lebensziele

Die Meyerhofschule verfolgt das Ziel, Schülern und Schülerinnen ein positives Körperbewusstsein und Selbstwertgefühl zu vermitteln. In der Grundschule stehen dabei fächerübergreifend (Deutsch, Kunst, Religion, Sachunterricht, Sport) die Ich-Stärkung und die Entwicklung von sozialen Kompetenzen im Vordergrund. Dazu gehören folgende Themen:

–          Regeln und deren Bedeutung für das Zusammenleben erarbeiten

–          Erkennen der eigenen Stärken und Schwächen

–          mit Wut umgehen, Konflikte lösen (z. B. Faustlos)

–          Gemeinschaftsgefühl stärken (Klassen- und  Schulaktivitäten)

–         „Mein Körper gehört mir“ (Theaterpädagogische Werkstatt)

Seit dem 1. August 2005 gilt der Erlass „Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in der Schule“ des  Niedersächsischen Kultusministeriums. So sind das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke im Schulgebäude während schulischer Veranstaltungen verboten.

 

3.8  Hausaufgabenkonzept

I. Rechtliche Vorgaben

1. Definition

2. Inhaltliche Anforderungen

3. Zeitliche Vorgaben

4. Kontrolle

5. Material

II. Absprachen der Meyerhofschule

  1. Notieren der Hausaufgaben
  2. Rückmeldung / Kommunikation
  3. Kontrolle / Würdigung
  4. Hausaufgaben bei Krankheit
  5. Umgang bei wiederholtem Fehlen von Hausaufgaben und Material
  6. Betreuung / Hilfe bei den Hausaufgaben

III. Tipps für Eltern

I. Rechtliche Vorgaben

1. Definition

Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schüler. Sie dienen der Übung, Anwendung und Sicherung von Unterrichtsinhalten, der Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und der selbständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und freigewählten Themen.

Siehe auch „Hausaufgabenerlass“ des Ministeriums vom 22.03.2012

2. Inhaltliche Anforderungen

Die Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht und werden entsprechend vorbereitet. Es ist dabei darauf zu achten, dass sie tatsächlich selbstständig zu erledigen sind. Der „Hausaufgabenerlass“ empfiehlt, sie nach Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, sowie nach Alter zu differenzieren.

3. Zeitliche Vorgaben

Zur Erledigung der Hausaufgaben ist in der Grundschule ein Zeitrahmen von 30 Minuten vorgesehen. Bei deutlichem Überschreiten der Hausaufgabenzeit, trotz konzentrierten Arbeitens, sollte die Aufgabe abgebrochen und die benötigte Zeit unter den Hausaufgaben oder im Hausaufgabenheft notiert werden.

Freitags werden keine Hausaufgaben aufgegeben.

4. Kontrolle

Entsprechend den Vorgaben durch den Erlass werden die Hausaufgaben regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht verwertet. Die gezeigten Schülerleistungen werden angemessen gewürdigt, was wiederum die Motivation der Schüler und Schülerinnen fördert.

5. Material

Alle Schüler/innen müssen die nötigen Materialien im Unterricht zur Verfügung haben. Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind entsprechend ausgestattet ist und die nötigen Materialien bei sich hat.

II. Absprachen der Meyerhofschule

1. Notieren der Hausaufgaben

Die Kinder führen ein Hausaufgabenheft. Den Kindern wird genügend Zeit eingeräumt, die Hausaufgaben schriftlich zu notieren.

In allen Klassen wird ein einheitliches Hausaufgabenheft, das „Schultagebuch“, geführt, das für das Notieren der Hausaufgaben sowie weiterer wichtigen Mitteilungen (auch für den Ganztagsschulbereich) geeignet ist.

2. Rückmeldung / Kommunikation

Für die regelmäßige Kommunikation zwischen Eltern und Lehrkraft dient das Schultagebuch außerdem als Mitteilungsheft (Absprache in den einzelnen Klassen). Hier können Eltern und Lehrkraft bei Bedarf notieren, wenn es z. B. Unklarheiten oder Schwierigkeiten mit den Hausaufgaben gab.

Bei deutlichem Überschreiten der Hausaufgabenzeit trotz konzentrierten Arbeitens wird die Aufgabe abgebrochen und die benötigte Zeit schriftlich mitgeteilt.

3.Würdigung/Kontrolle

Die Würdigung der Hausaufgaben durch den Lehrer ist wichtig. Sie trägt zur Motivation bei.

Je nach Art der Aufgaben sind unterschiedliche  Formen der Kontrolle möglich:

– Kontrolle nach Vorhandensein, Vollständigkeit und Form

– Kontrolle im Sinne von individueller Korrektur

– Stichpunktartige Korrektur

– Partnerkontrolle

– Selbstkontrolle

(Genauere Hinweise hierzu werden auf den Elternabenden erläutert.)

Genauso haben die Eltern dafür zu sorgen, dass das Kind seine Pflichten als Schüler erfüllt und seine Hausaufgaben ordnungsgemäß erledigt.

4. Bei Krankheit

Fehlenden Kindern werden die Hausaufgaben nach Möglichkeit durch Mitschüler nach Hause gebracht. Ist dies nicht möglich, kümmern sich die Eltern um die versäumten Aufgaben. Sie entscheiden, zu welchem Zeitpunkt das Kind die Aufgaben nachholen kann.

5. Umgang mit wiederholtem Fehlen von Hausaufgaben oder Material

Vergessene Aufgaben werden nachgearbeitet und möglichst am nächsten Tag unaufgefordert vorgezeigt.

Bei häufig fehlendem oder unvollständigem Material erhalten die Eltern  eine Rückmeldung im Mitteilungsheft.

Bei fortdauerndem Fehlen von Hausaufgaben wird das Gespräch mit den Eltern gesucht, damit das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann.

III. Tipps für die Eltern

Der Umgang mit den Hausaufgaben erfordert Engagement, damit die Kinder möglichst viel davon profitieren können und sich mit ihren Aufgaben auch ernst genommen fühlen.

Folgende Punkte können / sollten beachtet werden:

–           Dem Kind steht ein fester, ruhiger Arbeitsplatzplatz zur Verfügung. Die Zeit nach der Schule bis zu den Hausaufgaben sollte nach einem rhythmisierten Ablauf geschehen (z.B. Essen, Ausruhen/Spielen, Hausaufgaben)

Unterstützung bei den Hausaufgaben erfolgt nach dem Motto:

So wenig Hilfe wie möglich,

so viel Hilfe wie nötig,

möglichst selbstständig.

Kontrolle im Sinne von Verbesserungen sollte mit den Lehrern abgesprochen werden. (Sorgfalt, Übersichtlichkeit, Vollständigkeit)

Eltern sollten darauf achten, dass Ihre Kinder von Anfang an ihre Hausaufgaben selbstständig und eigenverantwortlich erledigen. Für eventuelle Fragen der Kinder sollte man in der Nähe erreichbar sein, aber ein ständiges „Daneben sitzen“ ist nicht notwendig. Bei Unklarheiten oder Fragen sollte man sich die Aufgabenstellung vom Kind nochmals erklären lassen bzw. vorlesen lassen.

Damit Eltern wissen, welche Hausaufgaben ihr Kind erledigen muss, gibt es folgende Regelungen:

Hausaufgaben werden grundsätzlich ins Hausaufgabenheft geschrieben. Es sei denn, die Lehrkraft hat etwas anderes mit den Kindern vereinbart (z.B. 1. Schuljahr).

Wenn das Kind die Hausaufgaben zu Hause erledigt, sollte man gemeinsam mit den Kindern die ideale Zeit für die Hausaufgaben herausfinden und darauf achten, dass diese auch eingehalten wird.

Im Ganztag arbeiten die Kinder in den Klassenräumen, auch zu Hause sollte man darauf achten, dass für die Erledigung der Hausaufgaben ein fester Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Störungen (z.B. durch Geschwister) und eine unnötige Geräuschkulisse (Fernseher oder Radio) müssen vermieden werden.

Die für die Hausaufgaben benötigten Materialien und Schreibwerkzeuge (Stifte, Buntstifte, Lineal, usw.) sollte das Kind eigenverantwortlich herauslegen und anschließend für den nächsten Unterrichtstag wieder ordnungsgemäß einpacken. Eltern sollten immer wieder kontrollieren, ob alle Materialien vorhanden sind. Alle Hausaufgaben sollten gewissenhaft und ordentlich erledigt und mit Datum versehen werden.

Eltern geben der Lehrerin gegebenenfalls über das Mitteilungsheft Bescheid, wenn ihr Kind trotz konzentrierten Arbeitens nicht alle Aufgaben erledigen konnte. Die Arbeitszeit sollte nicht überschritten werden. Im Ganztag begleiten die pädagogischen Mitarbeiter die Erledigung der Hausaufgaben und halten bei Problemen ggf. mit Ihnen oder dem Klassenlehrer Rücksprache. Auch wenn das Kind in der Ganztagsschule seine Hausaufgaben anfertigt, sollten sich die Eltern stets darüber auf dem Laufenden halten. Oft ist das Lernen für Arbeiten in der Schule nicht möglich und muss noch zu Hause erfolgen.

–           Die Hausaufgaben werden in unterschiedlichen Zeitabständen und auf unterschiedliche Art und Weise kontrolliert und auf Vollständigkeit überprüft.

 

3.9  Kooperationen

Kooperationen mit anderen Schulen

Die Meyerhofschule kooperiert in vielfältiger Weise mit anderen Bramscher Schulen:

So findet ein Austausch über fachspezifische Themen in nach Bedarf einberufenen Verbundkonferenzen statt, zu denen FachleiterInnen aller betroffenen Schulen eingeladen werden.

Regelmäßig treffen sich alle Schulleiterinnen und Schulleiter der Bramscher Schulen zum Austausch und zur Abstimmung.

Regelmäßig hospitieren LehrerInnen der Meyerhofschule in den 5. Klassen des Greselius – Gymnasiums, und es finden Gegenbesuche der Lehrer der zukünftigen 5. Schuljahre des Gymnasiums bei uns statt.

Eine Rückmeldung über den schulischen Erfolg unserer ehemaligen Schüler in den 5. Klassen der weiterführenden Schulen erhalten wir in jährlichen Zusammenkünften mit Lehrkräften der Hauptschulen, der Realschule und des Greselius-Gymnasiums. Hier geht es auch darum, in künftigen Gutachten immer zutreffendere Empfehlungen aussprechen zu können.

Aus dem gleichen Grund werden wir über die Zeugnisnoten unserer ehemaligen Schüler im 6. Schuljahr informiert.

Bei SchülerInnen mit emotionalen Problemen, deutlichen Lernstörungen oder erheblichen Sprachschwierigkeiten bietet der „Mobile Dienst“ der Wilhelm-Busch-Schule (Förderschule) eine Beratung der Lehrkräfte, der Eltern und in einigen Fällen auch die Betreuung einzelner Kinder an.

Gern nehmen wir das Angebot des Greselius-Gymnasiums wahr, einige bedürftige SchülerInnen von Gymnasiasten begleiten zu lassen, die im Seminarfach „Balu und du“ dazu ausgebildet werden.

Wo es sich anbietet, werden unsere SchülerInnen zu Veranstaltungen und Lernangeboten in andere Bramscher Schulen eingeladen („Physik für helle Köpfe“, Sportveranstaltungen, Zirkus, …)

Durch die Kooperation mit der Kreismusikschule Osnabrück wird allen Kindern der 1. Schuljahre eine zusätzliche kostenlose Musikstunde erteilt (MODELL OSNABRÜCK – MOOS). Die Kinder lernen verschiedene Instrumente kennen und haben ab dem 2. Schuljahr die Möglichkeit, in kleinen Gruppen innerhalb der Unterrichtszeit kostengünstigen Instrumentalunterricht zu erhalten.

Über den Verein „Mentor – Die Leselernhelfer Osnabrück e.v.“ betreuen ehrenamtlich tätige engagierte LesementorInnen Kinder, die auf besondere Zuwendung angewiesen sind und zusätzliche Sprach- oder Leseförderung benötigen.

Kooperation mit dem Kindergarten

Die Meyerhofschule  steht im Austausch mit den Kindergärten der Stadt Bramsche durch einen Kooperationsvertrag.

Dieser wurde zwischen den Grundschulen und KiTas der Stadt 2012 folgendermaßen geschlossen:

Kooperationsvertrag  der Bramscher

Grundschulen und Kindertagesstätten (Stand 15.03.2012)

Im Jahr 2011 wurde unter der Überschrift

Das Brückenjahr im Land Niedersachsen das

Regionalkonzept Brückenjahr für den Landkreis Osnabrück entwickelt.

Schulen und Kindertagesstätten sind gefordert, die Gestaltung des Übergangs von der einen in die andere Institution als einen festen Bestandteil in der Konzeption beider Bildungsinstitutionen zu verankern. Die Bramscher Grundschulen und Kindertagesstätten verständigen sich darauf, ihre Bemühungen im Sinne des genannten Regionalkonzeptes zu organisieren und immer weiter auszubauen. Als erste Schritte werden verabredet:

Vernetzung Grundschulen / Kindertagesstätten

Die Schulleiter treffen sich regelmäßig. Ebenso gibt es die Leitungsrunde der Kitas. In beiden Gesprächsrunden werden Themen besprochen, die für die jeweils andere Gruppe von Bedeutung und Interesse  sind.

Es gilt als abgesprochen: Je zwei Vertreter der Leiterrunde wie auch zwei Schulleiter werden benannt, die im jeweils anderen Gremium als Gäste zugegen sein können. Diese werden jeweils rechtzeitig über nächste Treffen und Tagesordnungen in Kenntnis gesetzt.

Diese Gruppe bewertet im Rahmen einer jährlich wiederkehrenden Evaluationsmaßnahme bis zu den Herbstferien die Vernetzungsbemühungen des vergangenen Schuljahres.

Organisation der Sprachfördermaßnahmen

Benennung der zu fördernden Kinder

Die Einschätzung der abgebenden Kindertagesstätten, welche Kinder bedürftig sind, wird als Vorgabe von den Kitas abgefragt und fließt als Empfehlung in die Entscheidung der zuständigen Schule mit ein.

Wegen der doppelten  Vernetzung von Grundschulen und Kindertagesstätten ist der Informationsfluss von den Kindertagesstätten zu den Schulen einfacher zu organisieren, wenn eine Grundschule die Namen der nach Einschätzung der Kindertagesstätten förderbedürftigen Kinder einsammelt und die gesammelten Daten vor der Schulanmeldung an alle Grundschulen verteilt. Die zuständige Schule wird turnusgemäß verabredet.

Durchführung der Fördermaßnahmen

Die Schulen betreuen die sprachförderbedürftigen Kinder in den Kindertagesstätten, wobei sie  die Förderung kompletter Gruppen übernehmen, auch die Förderung schulfremder Kinder.

GS Achmer Kita Vogelbaum, Kita Achmer
GS Epe AWO-Kita,
GS Im Sande Kita Grüner Brink, Kita St. Johannes, Kita Haus Elbestr.
GS Engter Kita Lappenstuhl, Kita St. Johannes Engter,Waldorfkindergarten an der Freien Waldorfschule Evinghausen
GS Martinusschule Kita St. Martinus
GS Meyerhofschule Kita St. Martin
GS Hesepe Kita Hesepe, Kita Sögeln
GS Ueffeln Kita Ueffeln

Meyerhofschule und KiTa („Kindertagesstätte St. Martin“) treffen sich ungefähr einmal pro Schulhalbjahr, um gemeinsame Anliegen auszutauschen, zu erörtern, ergänzen und abzusprechen. Sinn und Zweck ist es, den Kindern der KiTa einen möglichst reibungslosen Übergang von der KiTa zur Schule zu ermöglichen. Außerdem gelingt auf diese Weise ein näherer Kontakt zur Denk- und Arbeitsweise aller an der Erziehung  der Kinder Beteiligten.

Die Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner wurde folgendermaßen in unserem Koop-Kalender festgelegt

Zeitpunkt Maßnahmen der Grundschule
August Einschulung1. Samstag im Schuljahr ist der Einschulungstag9.00 Uhr:  ökumenischer Gottesdienst in der                 St. Martin-Kirche10.00 Uhr: Feier in der Aula der Schule mit                1 kurze Unterrichtsstunde                 Eltern bleiben bei Kaffee undGetränken in der AulaFotomöglichkeitenca. 12.00 Uhr:  Ende der Veranstaltungen
August3 Wochen nach Schulanfang Beginn des Sprachförderunterrichts
Sept./Okt./Nov. Schuleingangsuntersuchungen des Gesundheitsamtes. Gespräche mit den Erzieherinnen, der Ärztin und der SL
Novembernach den Herbstferien Gespräche mit den Erzieherinnen durch Klassenlehrer der 1. KlassenAustausch über einzelne KinderGegenseitige Hospitationen
Aprilnach den Osterferien Informationsveranstaltung zum Thema „Schulfähigkeit“ und dem Einschulungsverfahren im Kiga und ein Elternabend „Schulfähigkeit“
April „Tag der offenen Tür“ , die Schule stellt sich vor und lädt alle angehenden Schulkinder ein
Mai15 Monate vor der Einschulung SchulanmeldungSprachstandsfeststellung und Weitergabe der Daten an Eltern, Kiga und LschB
Mai Schuleingangstest für Kann-Kinder und Kinder, deren Schulfähigkeit fraglich ist.Elterngespräche, Zurückstellungen
Ende Mai 1. Besuch: Kiga-Kinder kommen in die Schule, Besuch in den 3. Klassen  (2.UStd.)
Anfang Juni 2. Besuch: neue Klassenlehrer kommen in den Kiga und laden die Einschulkinder zu einer ersten Unterrichtsstunde ein
Anfang Juni 3. Besuch: Einschulkinder erleben ihre erste Unterrichtsstunde in der Schule mit ihrem Klassenlehrer (2.UStd.)
Junikurz vor den Ferien Informationsabend in der Schule mit anschließendem ersten Elternabend im Klassenverband

Kooperation mit den Eltern

Die Meyerhofschule legt Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern.

Elternsprechtage werden regelmäßig ein- bis zweimal im Schuljahr durchgeführt. Darüber hinausgehend findet bedarfsbestimmt ein Austausch mit einzelnen Eltern statt.

Zu Klassenelternabenden wird in der Regel zweimal im Schuljahr eingeladen. Hier werden die Eltern unter anderem über Inhalte des Schuljahres informiert. Die Elternvertreter werden gewählt. Gemeinsam werden Klassenfeste geplant.  Fragen, Anregungen und Kritik können seitens der Eltern eingebracht werden.

Außerdem veranstaltet die Schule in Kooperation mit anderen Organisationen offene pädagogische Elternabende wie zum Beispiel zum Thema „Internet“ oder „Ganztagsschule“

An den verschiedenen Konferenzen der Schule nehmen Eltern mit einer beratenden Funktion teil. Das gleiche Stimmrecht wie die Lehrer haben sie dagegen im Schulvorstand.

Regelmäßig bietet die Meyerhofschule einen Tag der offenen Tür an. Hier können Eltern sich über die Schule informieren und zukünftige Schüler erhalten einen ersten Einblick.

Die Elternschaft unterstützt das Kollegium bei der Organisation von Schulfesten und Projekttagen.

In der Meyerhofschule existiert seit 1991 ein Förderverein. Er ermöglicht der Schule zusätzliche Anschaffungen, von denen die Schüler profitieren. Schuleigene T-Shirts mit entsprechendem Aufdruck wurden organisiert und werden zum Kauf angeboten. Außerdem ist der Förderverein ein Ansprechpartner für das Kollegium, wenn es um die Gestaltung und Unterstützung von Schulveranstaltungen geht.

 

3.10  Medienkonzept

3.10.1 Vorbemerkungen

Die Bedeutung des Computers hat mittlerweile einen sehr hohen Stellenwert erreicht. In fast jeder Berufsausbildung ist der Umgang mit dem Computer Voraussetzung und Bedingung.

Viele Kinder finden heute ihren ersten Zugang zum Computer mittels einer Vielzahl von Computerspielen. Diese Erfahrungen werden durch Spielekonsolen (Wii, Nintendo, etc.) noch erweitert.

Der Umfang der Nutzungsdauer und die Art der Spiele unterscheiden sich erheblich in den Elternhäusern und sind von einer Reihe von Bedingungsfaktoren (u.a. der sozialen Herkunft, Bildungsgrad im Elternhaus) abhängig.

Die Schule hat also den Auftrag

–          mit Hilfe des Computers die Kinder behutsam an Aufgabenfelder heranzuführen, wie z. B. Textverarbeitung, die im Beruf später häufig eine Rolle spielen,

–          im Sinne des Förderns und Forderns Unterrichtsinhalte zu vermitteln, zu vertiefen oder zu automatisieren (Blitzrechnen, Laut- und Buchstabenzuordnung),

–          eine kritische Würdigung des Mediums Computer vorzunehmen und den Schülerinnen und Schülern Chancen und Gefahren im Umgang damit aufzuzeigen.

Da bei den Kindern Computer / Spielekonsolen äußerst beliebt sind, ist die Hemmschwelle gering und die Motivation groß.

Durch den Computereinsatz in der Grundschule

–          lernen die Schüler den Computer als selbstverständliches Hilfsmittel kennen, um aktuelle Daten und Informationen zu erhalten

–          lernen die Schüler spielerisch mit Spaß und Freude mit ausgewählten Lernprogrammen

–          lernen allgemeine Arbeitstechniken

–          werden wichtige Kompetenzen gefördert, wie z.B. das selbstständige Arbeiten, das Bewerten und Auswählen von Informationen, die Kommunikationskompetenz (sich verständlich ausdrücken, Ergebnisse präsentieren) und die sozialen Kompetenzen (Zusammenarbeit, Hilfestellung geben)

–          können unterschiedliche Lernvoraussetzungen mit verschiedenen Übungsmöglichkeiten individuell aufgefangen werden.

Es wäre jedoch falsch, ein Medienkonzept ausschließlich auf neue Medien zu begrenzen. Nach wir vor gehören auch die Printmedien zu den wichtigen Informationsquellen. Dazu kommen Radio und Fernsehen, über die Kinder wichtige Informationen erhalten.

Ein Medienkonzept muss dazu führen, dass Kinder lernen, alle Medien zu nutzen, jedoch auch ihre Gefahren und Grenzen einzuschätzen.

3.10.2 Einsatz des Computers

Die Vorgaben besagen, dass die Kinder zum Umgang mit dem Computer befähigt werden sollen.

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Zielrichtungen:

–          Kinder lernen den Computer zu bedienen und mit verschiedenen Programmen (z.B. einer Textverarbeitung) umzugehen.

–          Kinder lernen den Computer als Medium zu nutzen

  • als Rechercheinstrument aus dem Internet und installierten Enzyklopädien
  • zum Üben von Unterrichtsinhalten mit Hilfe ausgewählter Lernsoftware zu den Fächern

Konkret bedeutet das an unserer Schule:

In den 1. + 2. Klassen: Einsatz durch die Klassen- und Fachlehrer je nach Thema

In den 3. Klassen: Einsatz durch die Klassen- und Fachlehrer je nach Thema sowie

eine Stunde zusätzlich in der Woche Medienerziehung.

Dabei gibt es folgende Arbeitsschwerpunkte:

  • Fachbegriffe kennen lernen und einsetzen
  • den Umgang mit dem Computer / der Tastatur / der Maus kennen lernen
  • Texte selber verfassen und gestalten
  • Kopieren und Einfügen von Texten und Bildern
  • Tabellen erstellen

In den 4. Klassen: Einsatz durch die Klassen- und Fachlehrer je nach Thema sowie

wenn möglich eine Stunde zusätzlich in der Woche Medienerziehung.

Dabei gibt es folgende Arbeitsschwerpunkte:

  • Vertiefende Übungen zu den Punkten des letzten Schuljahres
  • Unterwegs im Internet
  • Internet – Texte kopieren – was ist erlaubt?
  • Internet – Bilder kopieren – was ist erlaubt?
  • Sicherheit im Internet – Persönliche Daten
  • Sicherheit im Internet – Chat
  • Chaterfahrungen im geschützten Raum

Ausstattung: Unsere Schule besitzt einen Computer-Raum mit 28 Computern. Im Neubau unserer Schule befindet sich zwischen zwei Klassen jeweils ein Gruppenraum. Dort werden zurzeit weitere Computer zur Nutzung im Unterricht eingerichtet. Drei zusätzliche mobile „Medientische“, jeweils ausgestattet mit einer Dokumentenkamera, einem Laptop, Lautsprechern und einem Beamer, sind individuell einsatzfähig. 

3.10.3 Einsatz weiterer Medien

Zur Vorbereitung auf eigenständiges lebenslanges Lernen müssen Kinder dazu befähigt werden, alle verfügbaren Medien kritisch zu nutzen. Zeitungen, Bücher, Fernsehsendungen und Radioberichte sind dabei ebenso wichtig wie das Internet. Dies muss Kindern deutlich werden, um eine Überschätzung der digitalen Informationsquellen zu verhindern. Die Schülerinnen und Schüler sollen jedoch auch erkennen, wo Grenzen und Gefahren liegen.

Bei uns wird daher in den Klassen mit dem Radio und CD-Player sowie dem Overhead-Projektor, in dem Medienraum mit dem Fernseher sowie in der Schulbücherei mit den Büchern gearbeitet.

3.11   Methodenkonzept

Hieran wird gerade gearbeitet.

3.12 Personalentwicklung

Personalentwicklung ist unverzichtbarer Teil der Schulentwicklung, da engagierte und qualifizierte Mitarbeiter/innen zu Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht beitragen. Dadurch können die Leistungs- und Befähigungspotenziale der Lehrkräfte erkannt, ausgebaut und je nach den Anforderungen der schulischen Arbeit unter Berücksichtigung der persönlichen und schulischen Zielsetzungen gefördert und genutzt werden.

In regelmäßigen Personalgesprächen zwischen der Schulleitung und einer Lehrkraft aus dem Kollegium können unter anderem Ideen reflektiert werden, die die Lehrkraft zur Verbesserung der schulischen Qualifikation einbringen möchte und kann. Wichtig ist dabei auch, dass die Lehrkräfte ihre Stärken erkennen, damit mögliche Ressourcen zum Wohl der Schule ausgeschöpft werden. Es ist zudem wichtig, dass mögliche Schwachpunkte benannt werden, so dass Hilfestellung oder Unterstützung geleistet werden kann, um Stärkung zu geben. Ein Kollegium, das seine Stärken und Schwächen kennt, kann als Team gut zusammenarbeiten.

Für das Personalgespräch dient ein Vorbereitungsbogen als Leitfaden und macht es leichter Erkenntnisse und Zielvereinbarungen festzuhalten.

Ein Angebot zu Einzelgesprächen besteht darüber hinaus jederzeit.

Die Schulleiterin besucht die Kollegen nach Absprache im Unterricht. Im Anschluss werden die Unterrichtsbeobachtungen in einem Einzelgespräch reflektiert. Ab dem Schuljahr 2012/2013 ist es angedacht die Unterrichtsbesuche bzgl. eines konkreten Kriteriums für guten Unterricht durchzuführen. Dadurch zeigt sich gezielter, ob in einem Bereich Unterstützung notwendig ist, wie z.B. eine Fortbildung für einzelne Kollegen oder des gesamten Kollegiums.

Mit der Landesschulbehörde, dem zuständigen Dezernenten und der Schulleitung wird die personelle Versorgung geklärt. Die notwendigen Maßnahmen ergeben sich aus der Bedarfssituation der Grundschule und dem Qualitätsprofil der Lehrkraft.

Bei unseren Lehrkräften liegt folgende Alterstruktur zu Grunde:

2 Lehrkräfte – 25-40 J.

3 Lehrkräfte – 40-49 J.

6 Lehrkraft   – 50-54 J.

1 Lehrkräfte – 55-59 J.

1 Lehrkräfte   – 60-65 J.

Versetzungsanträge sind nicht gestellt worden. Eine schwangeren Kollegin ist z.Zt. dienstunfähig. Zwei weitere Kolleginnen sind im Erziehungsjahr.

 

3.13    Präventionskonzept

Konzept für schwierige Situationen im Umgang mit Kindern und

Eltern in Konfliktsituationen

Unsere Schule soll ein Lebensraum und eine Lernstätte sein, in der sich die Kinder, Lehrer-/innen, Eltern und alle anderen beteiligten Personen wohl fühlen. Das Schulklima soll von Toleranz, Respekt und Wertschätzung dem Einzelnen gegenüber geprägt sein.

Damit sich ein positives Miteinander entwickeln kann, müssen Regelungen akzeptiert und eingehalten werden. Diese Regeln sind in einer Schulordnung verankert. Bei Missachtung werden die Erziehungsberechtigten informiert und mit ihnen Beratungsgespräche geführt.

Konflikte sollen erkannt, besprochen und möglichst selbstständig von den Kindern gewaltfrei geklärt werden.

Unsere Schule bemüht sich generell um Gewaltprävention.

Umgang mit Kindern und Eltern in Konfliktsituationen

– Gespräch mit Schüler/-innen

– durch die aufsichtsführende Lehrkraft mit anschließender Information des

Klassenlehrers

– durch den jeweiligen Klassenlehrer

– durch die Schulleitung

– Gespräch mit den Eltern / schriftliche Information an die Eltern

– durch den jeweiligen Klassenlehrer

– durch die Schulleitung

– Klassenkonferenz

– Ordnungsmaßnahmen

– Ausschluss vom Unterricht

Bei Konflikten zwischen Eltern und Lehrern ist die Schulleitung einzuschalten.

Gewaltprävention

Präventive Maßnahmen sind:

–          Grundlegende Vereinbarungen zum Zusammenleben kennen lernen

–          Vermittlung von Werten – Umgangsformen üben und anwenden

–          Freundlicher Umgang miteinander – gegenseitige Achtung und Akzeptanz

–          Erziehung durch Vorbild (Lehrer/-innen und ältere Schüler/-innen)

–          Projekttage / Unterrichtseinheiten zum sozialen Lernen

  • Einübung von gewaltfreien Konfliktbewältigungsstrategien
  • Werte und Normen
  • Mobbing

–          Bewegungsfreundliche Ausgestaltung des Schulhauses und Schulhofes

–          Einbindung von „Faustlos“

Maßnahmen auf Klassenebene (nach Dan Olweus)

1. Klassenregeln gegen Gewalt: Klarstellung, Lob und Strafen

Lehrer/-innen und Schüler vereinbaren einige einfache Regeln zum Umgang mit Gewalt (Regeln zum Gewaltverzicht und gegen soziale Ausgrenzung).

Grundlage ist eine ausführliche Behandlung des Themas im Unterricht durch Auseinandersetzungen mit Texten, Diskussion und Rollenspiele und die gemeinsame Ableitung der Regeln aufgrund von Einsichten und Erfahrungen. Insbesondere die passive Beteiligung an Gewalt sollte thematisiert werden und Ausgangspunkt für die Entwicklung von Alternativen sein.

Regelmäßiges Loben und Anerkennung schafft ein günstiges Klassenklima. Schüler, die sich grundsätzlich geschätzt und anerkannt wissen, akzeptieren auch leichter Kritik an unerwünschtem Verhalten. Konsequente Strafen als unangenehme Folge für aggressives und regelbrechendes Verhalten, dem Geschlecht und der Persönlichkeit des Schülers angemessen, in der Regel unter Einbeziehung der Eltern, ergänzen das großzügige Lob für positive Handlungen.

2. Regelmäßige Klassengespräche

Regelmäßige Klassengespräche, die die sozialen Beziehungen der Schüler und Schülerinnen untereinander und die Interaktionen zwischen Schulkindern und Erwachsenen zum Thema haben, verdeutlichen wichtige Interaktionsaspekte, vor allem die hinter den Verhaltensweisen stehenden Gefühle und Interessen. Hierdurch schaffen sie eine Grundlage für mehr Verständnis und Rücksichtnahme und die Möglichkeit, Konflikte gemeinsam zu lösen. Interaktionsspiele, Rollenspiele und Texte/Geschichten können zur vertieften Erfassung des jeweiligen Themas beitragen.

3. Kooperatives Lernen

Gruppenarbeit in wechselnden Zusammensetzungen an einer gemeinsamen Aufgabe, entsprechend als Lernmethode eingeführt und angeleitet, vermittelt im Unterricht die positiven Erfahrungen gegenseitigen Helfens und Unterstützens, der Rücksichtnahme und gegenseitigen Wertschätzung.

4. Gemeinsame positive Klassenaktivitäten

Die ganze Klasse plant und führt Aktivitäten durch, die Spaß machen, evtl. auch unter Teil-nahme von Eltern (Ausflug, Party, Tanz,…) und bietet auf diesem Wege die Möglichkeit, Mitschüler/-innen auch mal anders kennen zu lernen.

Maßnahmen auf persönlicher Ebene

1. Ernsthafte Gespräche mit den Gewalttätern und -opfern

Vermittlung der klaren Botschaft, dass die Schule keine Gewalt akzeptiert, in Einzelgesprächen unter Bezugnahme auf die vereinbarten Regeln. Deutliche Parteinahme für das Opfer und Ermunterung, sich zu melden und um Hilfe zu bitten. Evtl. übernimmt auch der Erwachsene die Verantwortung für die Lösung des Problems und sorgt für den Schutz des Opfers.

2. Ernsthafte Gespräche mit den Eltern beteiligter Schüler

Eltern von Tätern und Opfern werden über erfolgte Gewalttaten informiert und gebeten, mit den Lehrern gemeinsam an einer Problemlösung zu arbeiten. Hier ist viel Kreativität gefordert und jeder individuellen Situation ist angemessen zu begegnen.

3. Einbeziehung neutraler Schüler

Nicht an der Gewalttat beteiligte Schüler werden einbezogen, das Opfer vor weiteren Gewalttaten zu beschützen.

4. Wechsel der Klasse oder der Schule

Je nach Zusammensetzung der Klasse ist es manchmal sinnvoll, bei einer „unglücklichen Kombination von aggressiven Schülern“ nach Beratung mit den Eltern diese Schüler zu trennen und auf verschiedene Klassen oder Schulen zu verteilen.

 

3.14 Schulfahrten und Schulveranstaltungen

Schulfahrten

Klassenfahrten ermöglichen das Lernen an außerschulischen Orten. Sie fördern die Klassengemeinschaft und unterstützen damit soziales Lernen. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte erleben sich auf Klassenfahrten anders als im normalen Schulalltag. Deshalb gehören Klassenfahrten zu den unverzichtbaren Elementen im Schulleben der Meyerhofschule.

Klassenfahrten werden so vorbereitet, dass pädagogische Zielsetzungen (besseres gegenseitigen Kennenlernen/ fachliches Lernen an außerschulischen Orten) erreicht werden.  Oft wird dabei durch die Einbeziehung außerschulischer Angebote /Projekte ein erlebnis- und handlungsorientiertes Lernen ermöglicht.

Bei der Planung von Klassenfahrten wird auch darauf geachtet, dass alle Eltern in der Lage sind, die anfallenden Kosten zu tragen. Deshalb werden in den Klassen 1-3 nur halb- oder eintägige Klassenfahrten durchgeführt, die möglichst Ziele im näheren schulischen Umfeld haben. Eine eventuell notwendige Unterstützung kann über das BuT-Paket des Landkreises, der Diakonie oder unserem Sterntalerfond laufen.

Am Ende der Jahrgangsstufe 3 oder in der Jahrgangsstufe 4 findet eine mehrtägige Klassen-fahrt mit 2, höchstens jedoch 4 Übernachtungen statt. Diese Klassenfahrt wird frühzeitig (in der Regel bis zum Ende der Klasse 2) beschlossen, damit den Eltern Gelegenheit bleibt, sich finanziell darauf vorzubereiten. Auch hier kann Unterstützung laufen. Die mehrtägige Fahrt wird so terminiert, dass die sozialen Lernprozesse noch während der Grundschulzeit fruchtbar werden. Eine „Abschlussfahrt“ ist deshalb nicht sinnvoll, weil dieser Nutzen entfällt.

Ziele für die halb- bis eintägigen Klassenfahrten waren und sind:

Zoo Osnabrück / Zoo Rheine (Schulkindergarten/ Klasse 1)

Dümmer (Klasse 2)

Cloppenburg (Freilichtmuseum) / Tierpark Thüle (Klasse 3)

Ziele für die mehrtägige Klassenfahrt (3 bis 5 Tage) waren und sind:

Ostfriesische Inseln (Langeoog, Spiekeroog, Juist)

Tecklenburg

Bremervörde

Steinhuder Meer

Biologiezentrum Bustedt

Schulveranstaltungen

Unsere Schülerinnen und Schüler nehmen während ihrer Grundschulzeit an einer Vielzahl von Aktivitäten teil. Diese Schulveranstaltungen bieten eine willkommene Abwechslung zum Schulalltag. Sie strukturieren das Schuljahr bzw. den Jahreslauf und sind für das Schulkind von großer Bedeutung. Identifikation mit der Schule und Gemeinschaftssinn werden gefördert.

–        Zu Beginn steht die Einschulungsfeier auf dem Programm. Hier werden die neuen Erstklässler und Schulkindergartenkinder feierlich begrüßt. Kinder des dritten Schuljahres führen ein kleines Theaterstück auf.

–        Alle zwei Jahre findet zu St. Martin ein Laternenfest statt. Jahrgangsweise starten die Gruppen gemeinsam mit ihren Eltern von verschiedenen Treffpunkten aus, um schließlich auf dem Schulhof zusammenzukommen. Hier werden, begleitet von einer Blaskapelle, Laternenlieder gesungen.

–        In der Adventszeit trifft sich die Schulgemeinde an jedem Montag in der Aula. Neben dem gemeinsamen Singen führen einzelne Klassen Lieder, Gedichte oder kleine Theaterstücke auf.

–        Alle zwei Jahre fahren sämtliche Klassen der Meyerhofschule zur Adventszeit ins Theater nach Osnabrück. Dazu werden im Wechsel ebenfalls alle zwei Jahre professionelle  Theatergruppen in die Schule eingeladen.

–        Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien finden in der benachbarten St. Martin Kirche zwei Weihnachtsgottesdienste (1./2. Klasse und 3./4. Klasse) statt, die von verschiedenen Schulklassen maßgeblich mitgestaltet werden.

–        Der Rosenmontag wird zunächst in den jeweiligen Klassen gefeiert. Nach der großen Pause versammeln sich alle Klassen in der Aula zu einer gemeinsamen Feier. Höhepunkt ist der jährliche Kostümwettbewerb.

–        Am Anfang des Schuljahres findet alle zwei Jahre, im Wechsel mit dem Laternenfest, ein Sommerfest statt.

–        Am letzten Schultag werden die vierten Klassen in einer großen Feier verabschiedet.

–        Zur Begrüßung der Jahreszeiten treffen sich alle Klassen in der Aula. Hier werden Lieder, Gedichte und kleine Geschichten vorgetragen. Die Planung erfolgt jahrgangsweise. Für den Sommer sind die vierten Klassen zuständig, für den Herbst die dritten, für den Frühling die zweiten und für den Sommer die ersten mit dem Schulkindergarten. Im Sinne des Brückenjahrs werden auch die Schulkinder aus der Kita St. Martin dazu eingeladen.

Im Verlaufe des Schuljahres gibt es noch eine Reihe weiterer Veranstaltungen.

–        In der zweiten Aprilhälfte gibt es an der Meyerhofschule einen „Tag der offenen Tür“. Klassen- und Fachräume können besichtigt werden. Für Kinder der kommenden Jahrgänge sind  verschiedene Aktionen vorgesehen. Alle Lehrerinnen und Lehrer sind anwesend und stehen für Gespräche zur Verfügung.

–        Alle zwei Jahre sehen die dritten und vierten Klassen das Theaterstück „Mein Körper gehört mir“ zum Thema Selbstbestimmung und sexuellen Missbrauch bei Kindern.

–        Bereits im ersten Schuljahr kommt der Verkehrsbus. Hier lernen die Kinder das richtige Verhalten an der Haltestelle und im Bus.

–        Im zweiten Schuljahr bekommen wir Besuch von der Polizei. In einem Bus, der zu einer Puppenbühne umfunktioniert wurde, sehen die Kinder der zweiten Klasse ein kindgerechtes Puppenspiel zum Thema Freundschaft und Zivilcourage.

–        Die dritten Klassen nehmen geschlossen an dem jährlich stattfindenden Handballfest für alle Bramscher Schulen teil.

–        Die vierten Klassen treffen sich auf einem Fußballturnier mit Kindern anderer Bramscher Grundschulen.

–        Im Sommer finden für alle Klassen der Meyerhofschule die alljährlichen Bundesjugendspiele statt.

–        Einmal im Schuljahr finden zu unterschiedlichsten Themen Projekttage statt. Im Schuljahr 2012/2013 erwarten wir eine Künstlergruppe, welche mit allen Kindern unserer Schule ein Kunstprojekt zur Gestaltung unserer Schule durchführt

Abschließend sei noch erwähnt, dass alle Klassen regelmäßig Klassenfeste feiern. Kantaten, Singspiele oder kleine Theaterstücke, die daraus erwachsen, werden am Schulvormittag für alle Klassen dargeboten.

3.15 Schulkindergartenkonzept

Das vorliegende Konzept ist Ausdruck eines Prozesses. Jeden Tag muss es sich in der Praxis bewähren. Es wird durch Erfahrungen, durch die Menschen, die es mit Leben füllen und die Rahmenbedingungen, innerhalb derer Schule stattfindet, beeinflusst und verändert.

1. Gesetzliche Grundlagen

Wichtigste Grundlage für die Arbeit im Schulkindergarten stellen die „Empfehlungen für die Arbeit im Schulkindergarten“ des niedersächsischen Kultusministeriums[1] dar.

Das Niedersächsische Schulgesetz regelt in § 64 den Beginn der Schulpflicht. Danach  werden mit dem Beginn eines Schuljahres die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden.

Schulpflichtige Kinder, bei denen nach einer amtsärztlichen Untersuchung, durch Ergebnisse der Schuleingangsdiagnostik und nach Rücksprache mit den Kindertagesstätten, Defizite in körperlicher, sozialer, geistiger oder seelischer Entwicklung festgestellt wurden, können nach §64 Abs.2 NSchG ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie sind dann in der Regel verpflichtet, den Schulkindergarten zu besuchen. Die Zurückstellung in den Schulkindergarten obliegt der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

Schulkindergärten können in Grundschulen eingerichtet werden. Sie haben die Aufgabe, die Kinder durch besondere pädagogische Maßnahmen individuell bis zur Schulfähigkeit zu fördern.

Für schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder gibt es seit dem Schuljahr 1982/1983 an der Meyerhofschule in Bramsche einen Schulkindergarten. Hier werden Kinder aus allen Bramscher Ortsteilen durch geeignete pädagogische Maßnahmen auf den Besuch des ersten Schuljahrgangs vorbereitet.

2. Lerninhalte und Ziele

Die Entwicklung von Schulfähigkeit kann nicht einseitig vom Kind aus gesehen werden. Es ist nicht allein Aufgabe des Kindes, schulfähig zu werden. Die Schule selbst und das Umfeld des Kindes sind davon genauso betroffen und können fördern oder hindern.

Als besondere Fördereinrichtung hat der Schulkindergarten einen wichtigen Bildungs- und Erziehungsauftrag in pädagogisch angemessener Weise für seine Schülerinnen und Schüler zu erfüllen. Er setzt dabei die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Kindertageseinrichtungen im Elementarbereich fort. Vielfältige Fördermaßnahmen sind wichtige Bestandteile der täglichen Arbeit im Schulkindergarten. Ihren Ausgangspunkt finden sie in der individuellen Lernausgangslage des einzelnen Kindes. Sie sind zugleich auf die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit des Kindes ausgerichtet und beinhalten Aspekte des emotionalen, sozialen und kognitiven Lernens.

Die Unabhängigkeit, Kompetenzen und Handlungsfähigkeiten eines Kindes sollen im Schulkindergarten so gefördert werden, dass dem Kind nach einem Jahr eine fundierte Bildungsgrundlage für den Grundschulbesuch zur Verfügung steht.

Die Kinder lernen

  • eine größtmögliche Selbstständigkeit im Handeln zu zeigen,
  • mehr Selbstsicherheit im Vertrauen auf die eigenen Fähigkeiten zu gewinnen,
  • sich Gefühle ( eigene und die der Mitmenschen ) bewusster zu machen,
  • Kreativität und Ausdrucksfreude zu entwickeln,
  • ichbezogenes Verhalten allmählich abzubauen und soziale Fähigkeiten zu entfalten.

Wichtige Ziele von Fördermaßnahmen im Schulkindergarten sind:

  • Verbesserung individueller Fähigkeiten, Interessen, Neigungen, Begabungen, um das Selbstvertrauen des Kindes zu stärken und ein positives Selbstwertgefühl aufzubauen.

Förderung sprachlicher (Verbesserung der Sprechbereitschaft und -fähigkeit) und mathematischer Grundfertigkeiten und -fähigkeiten (Formen, Mengen und Zahlen) sowie eine Steigerung der Lernfreude und -bereitschaft.

  • Erwerb psychomotorischer (Schulung der Grob- und Feinmotorik) und musisch- ästhetischer Ausdrucks- und Gestaltungsformen.
  • Entwicklung altersangemessener Formen des Zusammenlebens und Arbeitens wie       z. B. in der Gruppe lernen, Regeln akzeptieren und einhalten.
  • Verbesserungen in sozial-emotionalen Bereichen wie  z.B. Steigerung des Selbst-

Wertgefühls und sozial angemessener Verhaltensweisen, Selbstkontrolle oder Minderung und Abbau von Verhaltensauffälligkeiten.

  • Beheben von Lerndefiziten und Lernstörungen und Hinführen zur besseren Konzentration und Denkfähigkeit.
  • Vermittlung von Lernstrategien.
  • Einüben unterschiedlicher Arbeitsweisen und -techniken.

Wichtige methodische Schritte von Fördermaßnahmen im Rahmen des alltäglichen Unterrichts für Schülerinnen und Schüler im Schulkindergarten sind:

  • Aufgaben in der Gesamtgruppe,
  • Förderungen in Kleingruppen und auch
  • individuelle Einzelförderungen.

Im Schulkindergarten wechseln spielerische Aktivitäten mit konkreten Lernangeboten ab. In den Tagesablauf eingebunden ist auch ein morgendlicher Stuhlkreis. In der Einzelförderung geht es um eine auf die persönlichen Belange des einzelnen Kindes zugeschnittene individuelle Förderung der Gesamtpersönlichkeit, insbesondere die Förderung der Selbstständigkeit und das Festigen sprachlicher, mathematischer und sozialer Komponenten.

Das sog. Freispiel, bei dem die Kinder möglichst in Kleingruppen die zur Verfügung stehenden Freiräume sinnvoll mit den angebotenen Spiel- und Lernmaterialien nutzen können, hat ebenfalls einen hohen Stellenwert. Das Spiel ist eine kindgemäße grundlegende Form des Lernens. Es bildet die notwendige Voraussetzung für das schulische Lernen und erhält daher eine zentrale Stellung im Schulkindergarten.

Spielen ist keine Alternative zum Lernen, sondern eine Möglichkeit des Lernens. Kinder regen sich im Spiel gegenseitig an. Wo Kinder intensiv spielen, lernen sie außerordentlich viel; wo die Bedürfnisse der Kinder beim Spielen berücksichtigt werden, findet spielendes Lernen statt. Die Bereitschaft der Kinder zum Spielen und ihre Freude am Spielen müssen erhalten und weiterentwickelt werden.

In der Arbeit im Schulkindergarten nimmt das Spiel eine zentrale Rolle ein. Spielphasen sind täglich in den Tagesablauf eingeplant, damit die Kinder die Möglichkeit erhalten, einen Teil der verfügbaren Zeit nach ihren Bedürfnissen und Interessen zu gestalten.

Im Laufe des Schuljahres nimmt die Zeit für freie Aktivitäten allerdings ab und geplante Angebote  bestimmen den überwiegenden Teil des Vormittages.

Im Schulkindergarten herrscht ein anregendes, angstfreies Lernklima, bei dem auch kleinste Lernfortschritte anerkannt und bestätigt werden.

Die Arbeit im Schulkindergarten bereitet mit ihren Aufgabenstellungen, Zielen und Methoden auf den Grundschulunterricht der ersten Klasse vor. Zum Teil werden einzelne Inhalte und Methoden parallel zum und ähnlich wie im ersten Schuljahr durchgeführt. Das gilt z. B. für Trainingsspiralen wie „Scheren schneiden“ oder „So räume ich meine Schultasche auf“.

Die Unterrichtszeit wird durch geplante Angebote (schulisches Lernen) und Freies Agieren (eigenständiges Arbeiten und individuelle Förderungsmöglichkeit) ergänzt, um eine sinnvolle Vorbereitung auf die Schule zu ermöglichen. Der Zeitanteil der beiden Lernformen verändert sich im Laufe der Zeit: Es geht von leichten zu schwereren Aufgaben und von spielerischem zu schulischem Lernen. Zudem wird durch die Gestaltung des Raumes und dem Bereitstellen verschiedener Materialien die Möglichkeit geboten, verschiedene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entdecken, zu festigen bzw. weiter zu entwickeln.

Die Arbeit im Schulkindergarten führt allmählich von den Formen vorschulischen Lernens hin zu spezifischen Formen des Lernens in der Grundschule. Die schulische Arbeit wird dabei nicht vorweggenommen, sondern es werden Grundlagen für den erfolgreichen Schulstart gelegt.

3. Lernausgangslage

Die individuelle Lernausgangslage wird in den ersten Wochen des Schuljahres durch intensives Beobachten in den Bereichen Sozialverhalten, Spiel- und Lernverhalten, Motorik, Wahrnehmung, Sprache und Mengenverständnis festgestellt und teilweise dokumentiert. Des Weiteren werden zur genaueren Diagnostik Gespräche mit Eltern und anderen Institutionen – wie Frühfördereinrichtungen und Kindertagesstätten – geführt.

Durch Fördermaßnahmen werden die individuellen Fähigkeiten gestärkt, das Selbstvertrauen des Kindes und seine Selbstständigkeit entwickelt, das Gruppenverhalten entsprechend den Regeln im Schulkindergarten trainiert, Lerndefizite gemindert oder behoben, Verhaltensauffälligkeiten abgebaut, Außenseiter integriert sowie unterschiedliche Arbeitsweisen eingeübt.

4. Lernbereiche

Ziele, Inhalte und Methoden aller Lernbereiche stehen in enger Beziehung zueinander und müssen in der Tages-, Wochen- und Langzeitplanung immer wieder aufeinander bezogen werden. Es sind Handlungsebenen, in denen die Erschließung eines Teils der kindlichen Alltagswirklichkeit erfolgt. In den Lernangeboten lassen sich jeweils mehrere Lernziele konkretisieren, sodass verschiedene Persönlichkeits- und Funktionsbereiche gefördert werden. Sie werden aus verschiedenen Lernbereichen abgeleitet.

4.1 Sprechen und Hören

Die Ausbildung der sprachlichen Fähigkeiten ist von grundlegender Bedeutung. Eine zunehmende Differenzierung im sprachlichen Bereich trägt zu fortschreitender individueller und sozialer Entwicklung bei.

Im Schulkindergarten soll das Kind lernen, Sprachinhalte zu verstehen und zu verarbeiten. Es soll seine eigenen Ansichten, Interessen und Bedürfnisse anderen mitteilen können. Das Kind bekommt immer wieder die Möglichkeit, sach- und situationsangemessen sowie partnerbezogen zu sprechen.

In der Kleingruppe, im Rollenspiel und bei Gesprächen im Stuhlkreis soll die Freude am Sprechen und Hören geweckt und gefördert werden. Intensives Zuhören, Mitsprechen, Weitererzählen und Nacherzählen sind Sprachaktivitäten, zu denen die Kinder auch durch den Umgang mit altersangemessener Literatur geführt werden können.

Die Fähigkeit, Anweisungen zu hören, zu verstehen und umzusetzen, muss geübt werden.

4.2. Natur- und Sachbegegnung

In diesem Lernbereich sollen dem Kind Ausschnitte der Lebenswirklichkeit erschlossen werden. Es ist von besonderer Bedeutung, das Interesse der Kinder an ihrer Umwelt zu wecken bzw. weiterzuentwickeln.

Die Handlungsfähigkeit ist in unterschiedlichen Situationen zu fördern: Im Spiel, in Gesprächen,

in Partner- und Gruppenarbeiten sowie bei Unterrichtsgängen erkunden die Kinder ihre neue Lebensumwelt. Des Weiteren erhalten und erweitern sie ihre Kenntnisse über den eigenen Körper und über Naturveränderungen. Die Jahreszeiten werden beobachtet, Feste werden mitgestaltet.

4.3. Verkehrserziehung

Die eingeschränkte Verkehrsfähigkeit der Kinder dieser Altersstufe muss besonders beachtet und gefördert werden. Der Schulweg muss sicher bewältigt werden.

Die selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr soll entwickelt und trainiert werden.

Ein Training zur Förderung der auditiven und visuellen Wahrnehmungsfähigkeit der

Kinder ist ebenso Bestandteil der Verkehrserziehung wie das Fördern der motorischen Beweglichkeit und Geschicklichkeit, des Orientierungs- und Reaktionsvermögens und des Regel- und Symbolverständnisses.

4.4. Bildnerisches Gestalten

Hier kann das Kind auf seine Weise ausdrücken, was es innerlich bewegt. Eigenes zu schaffen, bereitet dem Kind Freude, wirkt befreiend und lösend und kann ordnende Wirkung haben.

Grundlegende Ziele der Arbeit in diesem Lernbereich sind:

  • Die Kreativität des Kindes zu fördern.
  • Die manuelle Geschicklichkeit zu erweitern.
  • Das ästhetisches Erleben zu ermöglichen.
  • Das Selbstwertgefühl zu stärken.
  • Die Bereitschaft zu Gemeinschaftsarbeit zu wecken.

Bildnerisches Gestalten geschieht im Schulkindergarten durch Malen, Zeichnen, Herstellen von Collagen, Formen und Bauen sowie durch betrachten von Bildern und Objekten. Es sollen Grunderfahrungen mit elementaren Gestaltungsmitteln gesammelt werden.

Der sachgemäße Umgang mit Werkzeugen wie Stiften, Pinsel, Klebestiften und Scheren soll erlernt werden. Das Üben von Arbeitstechniken wie Malen, Reißen, Falten, Schneiden, Prickeln und Kleben gehört zu den täglichen Aufgaben der Kinder.

4.5. Rhythmisch-musikalische Erziehung

Die Musik ist im Tagesablauf des Schulkindergartens ein gemeinschaftsförderndes und verbindendes Element. Das Einüben einfacher Kinderlieder, Reime und Fingerspiele sowie rhythmische Übungen als Liedbegleitung und das Einbeziehen von Bewegungen in musikalische Prozesse sind Bestandteile der musischen Förderung. Improvisation und das Erfassen musikalischer Abläufe sollen gefördert werden. Das Kind soll Klänge unterscheiden, Musikinstrumente kennen lernen und ausprobieren.

Die Ziele dieses Lernbereichs sind:

  • Die Freude am Singen, Sprechen, Musizieren und Bewegen aufzugreifen, zu erhalten und zu fördern.
  • Die Bewegungsfähigkeit zu steigern.
  • Das Wahrnehmungs- und Ausdrucks- und Einfühlungsvermögen zu schulen.

Über das eigene Tun erfahren die Kinder die Musik.

4.6. Bewegungsförderung

Das spontane Bewegungsbedürfnis der Kinder wird aufgegriffen. Sie werden zu vielfältigen Formen der Bewegung herausgefordert. Sie bekommen die Gelegenheit individuell erworbene Bewegungsmuster zu erhalten, zu erweitern, zu korrigieren und zu differenzieren. Dabei können sie ihre Geschicklichkeit, Gewandtheit, Beweglichkeit, Kraft, Schnelligkeit und Ausdauer weiterentwickeln.

Bewegungsförderung kann im Klassenraum, in der Turnhalle, auf dem Sportplatz und auf dem Schulhof stattfinden.

Zunehmende körperliche Geschicklichkeit, Ausdauer und Körperbeherrschung tragen zur Stärkung der ganzen Persönlichkeit bei. Lob und Anerkennung fördern das Selbstwertgefühl und das Selbstvertrauen. Die Aufforderung zu gemeinschaftlichen grobmotorischen Übungen fördert die individuelle Handlungsbereitschaft, die Selbstsicherheit und die Koordinationsfähigkeit.

Ziele dieses Lernbereichs sind, dass die Kinder lernen sollen

  • sich frei zu bewegen und zu spielen (Fantasie, Kreativität, Motivation),
  • sich im Raum zu orientieren,
  • Bewegungen nachzuvollziehen und zu gestalten,
  • Bewegungsabläufe zu erlernen, zu koordinieren und zu verbessern,
  • den Gleichgewichtssinn zu stabilisieren,
  • Anstrengungs- und Risikobereitschaft zu entwickeln und
  • Ordnungsschemata zu bilden (Kreis, Reihe, Schlange).

Die Aufgaben im Bereich Bewegungserziehung sollen dem Spielbedürfnis und dem Können der Kinder angemessen sein. Hand- und Großgeräte können eingesetzt werden, um weitere Bewegungserfahrungen zu ermöglichen, z. B. Steigen, Klettern, Schaukeln, Drehen, Balancieren, Überwinden von Hindernissen.

4.7. Religiöse Erziehung

Im Schulkindergarten begegnen sich Kinder aus unterschiedlichen Herkunftsländern, verschiedenen Religionen oder Weltanschauungen. Hier werden diese unterschiedlichen religiösen Erfahrungen ernstgenommen und berücksichtigt.

Die religiöse Erziehung ist Bestandteil der Gesamterziehung. Sie geschieht im alltäglichen Miteinander. Durch das eigene Erleben, Nachdenken und Sprechen muss das Kind bestimmte sozial-emotinale Erfahrungen gewinnen, verarbeiten und reflektieren.

In kindgemäßer Form soll der Sinn religiöser Feste im Jahresablauf erschlossen und die Freude am gemeinsamen Feiern vermittelt werden.

4.8. Erfahrungen mit Mengen, Formen, Größen und Zahlen

Durch die Auseinandersetzung mit mathematischen Inhalten im Schulkindergarten soll die Fähigkeit der Kinder verbessert werden, die Umwelt denkend zu erfassen, Dinge zu ordnen und Sachbezüge herzustellen. Indem Kinder mit Mengen, Formen, Größen und Zahlen umgehen, sie vergleichen, ordnen, sortieren und so Strukturen erkennen oder herstellen, schaffen sie sich die Handlungsgrundlage für mathematische Lernprozesse.

Die mathematischen Inhalte werden mit vielfältigen Materialien erarbeitet, z.B. mit Spielmaterialien aus der Bauecke, mit Naturmaterialien, oder mit Spielen wie „Domino“, „Memory“ oder „Quartett“.

Arbeitstechniken wie Bauen, Legen, Tasten, Schneiden, Falten, Ankreuzen, Ausstreichen, Einkreisen werden nicht nur im Rahmen des mathematischen Lernbereichs gefordert und gefördert, sondern sie sind integrierter Bestandteil der gesamten Arbeit im Schulkindergarten.

4.9. Vorbereitung auf das Lesen und Schreiben

Die Vorbereitung auf das Lesen und Schreiben im Schulkindergarten muss mit dem Erlebnisbereich der Kinder eng verbunden sein und in Wechselbeziehung zu den übrigen Lernbereichen, insbesondere „Sprechen und Hören“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Bildnerisches Gestalten“ stehen. Durch die Beschäftigung mit der Schriftsprache gewinnen die Kinder grundsätzlich eine neue Einstellung zur Sprache.

Die Sprache wird zum Gegenstand der Betrachtung. Die Kinder sollen dazu angeregt werden, Sprache und Begriffe auch unter formalen Gesichtspunkten zu betrachten, indem sie z. B. den Gleichklang in Reimen entdecken, Schriftzeichen ihres Namens in anderen Wörtern suchen und wieder erkennen, spielerisch Anlaute entdecken.

Das Interesse der Kinder an Schrift, Büchern, Lesen, Schreiben muss geweckt, bzw.

vorhandene Interessen aufgegriffen, befriedigt und weitergeführt werden.

Die Tätigkeit des Schreibens verlangt bestimmte Fertigkeiten, z.B. das Halten und Führen des Schreibgerätes, das Ausführen einer fortlaufenden Schreibbewegung.

Der Schreibanfänger muss darum sowohl seine Schreibmuskulatur stärken und trainieren als auch sein rhythmisches Empfinden und die Steuerung seiner Feinmotorik üben. Übungen zum Formgefühl, zur Raumaufteilung und zu Bewegungsabläufen sowie die Schulung der Sprache, des Gehörs, des Auges und der Hand sind notwendig und haben die Aufgabe, Bewegungsvorstellungen des Schreibens sprechmotorisch, akustisch, optisch und feinmotorisch vorzubereiten und rhythmisierend zu unterbauen.

4.10. Medienerziehung

Die Medienerfahrungen der Kinder sollten im Schulkindergarten aufgegriffen werden. Fernsehsendungen müssen von den Kindern verarbeitet werden. Deshalb sollte ihnen Zeit, Möglichkeit und Hilfestellung dazu gegeben werden. Besonders wenn bei Kindern verstärkt Nervosität, Aggressivität und Konzentrationsstörungen auftreten, sollten Eltern mit einbezogen werden, um einen angemessenen Umgang mit Medien anzubahnen.

Die Anbahnung von Medienkompetenz bezieht sich nicht nur auf den konsumierenden Umgang mit Medien, sondern auch auf den kreativen Umgang mit ihnen. In allen Lernbereichen bieten sich Möglichkeiten, z.B. Geräusche, Lieder, Geschichten auf MC oder CD aufzunehmen, Dias selbst zu bemalen, eigene Bilderbücher herzustellen, kurze Videoszenen aufzunehmen. Auch der Umgang mit dem PC kann z.B. anhand der „Lernwerkstatt“ eingeführt werden.

5. Rahmenbedingungen

Der Schulkindergarten ist der Meyerhofschule Bramsche angeschlossen und wird z. Zt. von zwei Lehrkräften gemeinsam geleitet.

Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet Bramsche werden aufgenommen. In Einzelfällen besuchen auch Kinder aus der Großgemeinde Wallenhorst die Einrichtung.

Die tägliche Unterrichtszeit beträgt vier Schulstunden. Die Gruppen sind je nach Anmeldung unterschiedlich groß. Bei einer Anzahl von mehr als 20 Kindern werden zwei Schulkindergartengruppen gebildet.

Für die Kinder besteht die Möglichkeit, das Betreuungs – und oder Ganztagsschulangebot der Schule  in Anspruch zu nehmen. Der Schulkindergarten ist aber nicht in die Verlässlichkeit der Grundschule miteinbezogen. Dennoch wird an der Schule möglichst für sofortige Vertretung bei Fehlen der Lehrkraft gesorgt. Zudem findet die Arbeit im Schulkindergarten jegliche Unterstützung der Schulleitung und des gesamten Kollegiums.

Für Bewegungsförderung stehen die Turnhalle, ein Musikraum und natürlich der Schulhof zur Verfügung. An dem Verfahren der Buchausleihe unserer Grundschulbücherei nehmen auch die Schulkindergartenkinder teil. Eine Küche steht ebenso zur Verfügung.

Eine intensive Elternarbeit, die Zusammenarbeit mit Therapeuten, pädagogischen Kräften aus der Grund- und Förderschule sowie Mitarbeitern von Gesundheitsamt, Jugendamt und Beratungsstellen sind unerlässlicher Teil der Arbeit.

Die Räumlichkeiten unseres Schulkindergartens sind so gegliedert, dass eine Lernumwelt entsteht, die zu vielfältigen Aktivitäten anregt. In abgeschirmten Ecken spielen die Kinder in wechselnden Kleingruppen in ungestörter Atmosphäre: Bauecke, Puppenecke, Puppenstube, Kaufladen, Bastel- und Maltisch, Rückzugsmöglichkeit in der Ruheecke, PC-Ecke.

Obwohl im Schulkindergarten eine besondere Zielgruppe und auch spezifische Ziele auf seiner Agenda stehen und dort eigenständige Unterrichtsmethoden praktiziert werden, ist er ansonsten in jeder Hinsicht in die Strukturen und Aktivitäten der Meyerhofschule eingebunden. Dazu zählen:

Ein Schnuppertag vor Beginn des Schuljahres

  • Die Teilnahme am Laternenfest
  • Der Besuch eines Weihnachtsmärchens
  • Das Weihnachtsbasteln mit Eltern vor dem ersten Advent
  • Die Rosenmontagsfeier
  • Der Ausflug zum Zoo
  • Die Teilnahme an den Bundesjugendspielen der Grundschule
  • Das Schuljahres-Abschlussfest mit Eltern

Am Ende des Schulkindergartenjahres wird eine Beurteilung über jedes Kind für die Akte angelegt. Dem Bericht kann der derzeitige Lern-, Leistungs- und Entwicklungsstand des Kindes unter Berücksichtigung der erzielten Fortschritte entnommen werden.

6. Elternarbeit

Die Wechselwirkung von schulischen und außerschulischen Erziehungs- und Lerneinflüssen erfordert eine enge, vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Elternhaus.

Für diese Zusammenarbeit ist gegenseitige Information Voraussetzung.

Zu den Formen und Inhalten der Zusammenarbeit gehören:

  • Informationsgespräche als Entscheidungshilfe für die Eltern
  • Informationsabend vor Beginn des Schuljahres
  • Elternabend zu Schuljahresbeginn: Erster gegenseitiger Erfahrungsaustausch und Wahl der Elternvertreter
  • Elternbriefe während des laufenden Schuljahres mit Informationen über organisatorische Dinge
  • Elternsprechtage im November und Februar
  • Weihnachtsbasteln im Schulkindergarten
  • Weitere Gespräche, wenn Kinder besondere Auffälligkeiten aufweisen bzw. auf Elternwunsch
  • Evtl. Hausbesuche
  • Hospitationen der Eltern im Schulkindergarten

[1] Erl. d. MK vom 7.3.1990 – 201 – 82150/6 – GültL 152/311 (SVBl. S.99)

 

3.16 Schulregeln

Schulordnung der Meyerhofschule Bramsche

Die anderen und ich bilden eine große Gemeinschaft.

Beim Zusammenleben in dieser Gruppe muss sich jeder an Regeln halten.

Die Regeln sind gültig: im Unterricht, in den Pausen, in der Betreuungszeit und in der Ganztagsschule.

  1. Morgens, ab 7.30 Uhr, darf ich mich auf dem Schulhof aufhalten.

Wenn es um 7.40 Uhr klingelt, gehe ich langsam und leise in meine Klasse und beschäftige mich ruhig.

  1. In der Pause

a)      Ich stelle mich auf, gehe mit dem Lehrer hinaus und halte mich nicht im Gebäude auf.

b)      Ich verhalte mich höflich und respektvoll anderen Menschen gegenüber.

c)      Ich bin hilfsbereit und rücksichtsvoll.

d)     Ich gehe sorgsam mit Kleidung, Pflanzen und Gegenständen um.

e)      Abfall werfe ich in den Mülleimer.

f)       Ich halte mich in der Pause auf dem Schulhof auf. Durch die Pausenhalle gehe ich nur, wenn ich zur Toilette muss.

g)      Ich teile die Spielgeräte, jeder ist mal dran. Am Ende der Pause bringe ich die ausgeliehenen Spielgeräte wieder zurück.

h)      Auf der Nestschaukel dürfen bis zu drei Kinder 20mal schaukeln.

i)        Ich versuche Streit friedlich (faustlos) zu lösen.

j)        Ich sage laut „STOP“, wenn ich in Ruhe gelassen werden möchte, die anderen müssen dann aufhören!

k)      Ich hole mir Hilfe von Erwachsenen, wenn ich sie brauche.

l)        Bei Pausenende stelle ich mich am Klassentreffpunkt auf und gehe mit dem Lehrer oder der Betreuungskraft in den Klassenraum.

m)    In den Regenpausen beschäftige ich mich ruhig im Klassenraum.

n)      In der Pausenhalle und in den Fluren darf ich nicht rennen und rutschen.

Das Ballspielen ist im Schulgebäude nicht erlaubt.

  1. Auf dem Schulhof fahren wir grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad.
  2. Auf der Toilette

Die Toilette ist kein Aufenthalts- und Spielraum

a)      Ich darf nicht gegen die Wände und Türen treten, sie auch nicht beschmieren und nicht an ihnen hochklettern.

b)      Ich krieche nicht unter den Türen durch.

c)      Ich verstopfe die Toilette nicht durch zu viel Klopapier.

d)     Ich werfe kein Toilettenpapier in die Pinkelbecken.

e)      Ich betrete die Toilette einzeln und verlasse sie sauber.

  1. Im Winter werfe ich nicht mit Schneebällen.
  2. Nach Schulschluss überprüfe ich meinen Platz, meinen Klassenraum und den Garderobenhaken, ob ich aufgeräumt und nichts vergessen habe.

Danach verlasse ich sofort das Schulgebäude und das Schulgelände und gehe auf dem kürzesten Weg nach Hause.

  1. Buskinder (Pente, Berg, Schwimmkinder) warten auf dem Schulhof vor dem Zaun.

3.17 Sicherheitskonzept

Der staatliche Bildungsauftrag setzt voraus, dass die Schule den Schülerinnen und Schülern einen Ort der Sicherheit, der Verlässlichkeit und des Vertrauens bietet. Dies zu gewährleisten ist zunächst  Aufgabe aller an Schule Beteiligter: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schulträger.

Gemäß RdErl. d. MK, d. MI und MJ vom 15.02.2005 (Sicherheits- und Gewaltpräventions-maßnahmen an Schulen) ist deshalb an jeder Schule ein auf die Verhältnisse der Schule bezogenes Sicherheitskonzept zu entwickeln.

Das Sicherheitskonzept der Grundschule Meyerhofschule in Bramsche umfasst neben dem Thema „Gewalt/Gewaltprävention“ auch Hinweise hinsichtlich Brandschutzmaßnahmen sowie Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

An der Grundschule Meyerhofschule ist ein Sicherheitsbeauftragter bestimmt worden und ein Arbeitsicherheitsausschuss (ASA) gebildet worden, der viermal im Jahr tagt.

Notfallpläne:

*  Feuer

  • Explosion
  • Bedrohung durch Person innerhalb/außerhalb des Gebäudes: Mit Schülerinnen und Schülern sollte das Thema „Amok“ nur bei konkreten Anlässen mit unmittelbarem örtlichen Bezug besprochen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bei Kindern Ängste entstehen oder Amok als eine Möglichkeit zur Problemlösung in das Bewusstsein gerückt wird.
  • Checkliste beim Eingang von Drohanrufen oder Drohschreiben
  • Amok – Handlungsempfehlung für Lehrkräfte ; Codewort
  • Medizinischer Notfallplan

Es steht ein Sanitätsraum zur Verfügung. In allen Fachräumen sowie an weiteren zugänglichen Stellen liegt Erste-Hilfe-Material bereit. Die gesamte Belegschaft der Schule nimmt regelmäßig an Erste-Hilfe-Auffrischkursen teil.

Die Notfallpläne befinden sich:

  • in jeder Klasse (im Lehrerpult)
  • im Musikraum
  • im Werkraum
  • im Medienraum
  • In der Küche
  • im Lehrerzimmer
  • im Sekretariat
  • Computerraum
  • Turnhalle
  • Gruppenräume in 1. Etage (zwischen Alt- und Neubau)
  • Bücherei

Brandschutzordnung:

In jeder Klasse, in den Fluren sowie in den Fachräumen befinden sich der Alarmplan sowie Fluchtpläne.

Es findet zweimal im Jahr eine Übung dazu statt, wobei einmal die Lehrerinnen und Lehrer informiert sind und beim zweiten Mal eine unangekündigte Übung stattfindet, bei der nur der Hausmeister von der Schulleitung informiert wird. Alle vier Jahre findet eine realistische Übung mit der Feuerwehr statt, von der die Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden.

Gewaltpräventionskonzept und Schulordnung:

Unter Bezugnahme auf die Erlasse „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen“ (Erl. D. MK vom 15.02.2005) sowie „Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft“ (Gem. RdErl. D. MK, d. MI u. d. MJ vom 30.09.2003) hat die Grundschule Meyerhofschule sich 2006 mit Beschluss der Gesamtkonferenz zur Mitarbeit im Pilotprojekt „PAC“ (Prävention als Chance – ein Gewaltpräventionskonzept initiiert durch das Landeskriminalamt Niedersachsen und dem GUV Hannover) verpflichtet.

 

3.18  Vertretungskonzept

Die Meyerhofschule ist Verlässliche Grundschule. Es werden abhängig von den Schülerzahlen Pädagogische Mitarbeiter eingestellt. Z.Zt. sind Verträge mit unterschiedlichen Stundenzahlen mit 7 Mitarbeiterinnen abgeschlossen.

5 Pädagogische Mitarbeiterinnen sind für die Randstundenbetreuung der Klassen 1 und 2, sowie des Schulkindergartens verantwortlich, 2 Pädagogische Mitarbeiterinnen für den  Vertretungsunterricht.  Für einzelne Vertretungsstunden stehen auch den „Betreuungskräften“ Stunden zur Verfügung.

Bei kurzfristigen Krankheitsfällen wird der Konrektor durch die erkrankte Lehrkraft informiert, der die PM benachrichtigt. Eventuell kann der erkrankte Kollege/in die PM noch über Unterrichtsinhalte unterrichten. Falls das nicht möglich ist, wird die PM von den parallel unterrichtenden Kollegen betreut, erhält Arbeitsmaterial und weitere Unterstützung.

Bei vorhersehbaren Ausfällen ( Krankenhausaufenthalt, Fortbildungen etc. ) spricht der zu vertretende Kollege/in die Unterrichtsinhalte mit der PM ab. Eine anschließende kurze Rücksprache über den Vertretungsunterricht findet  auch statt, so dass eine kontinuierliche Fortführung des Unterrichts problemlos möglich ist. Bei langfristigen Ausfällen wird die Vertretung durch die Landesschulbehörde durch Feuerwehrverträge gewährleistet.

In Fällen, in denen eine Vertretung durch die  Pädagogischen Mitarbeiterinnen nicht möglich ist, werden Lehrer/innen eingesetzt, indem die Doppelbesetzungen aufgelöst, die vorhandenen Springstunden genutzt werden oder Mehrarbeit geleistet wird.

Aufsicht

Der Aufsichtsplan ist so konzipiert, dass für jede Pause für jeden Lehrer eine Vertretungsaufsicht eingeplant ist. Bei Erkrankung einer Lehrkraft wird somit die Aufsicht von der im Aufsichtsplan aufgeführten Vertretung übernommen.

 

 

3.19 Sprachförderung

Vorschulische Sprachförderung

Die vorschulische Sprachförderung findet seit dem Schuljahr 2018/2019 nur noch im Kindergarten statt.

Schulische Sprachförderung

Bedingt durch eine große Zahl Schülerinnen und Schüler, die die Sprachförderung auch nach der Einschulung weiter benötigen, machen eine gemeinsame Absprache von Kollegen, die in der gleichen Jahrgangsstufe und im Kindergarten arbeiten erforderlich. Sie tauschen ihre Erfahrungen aus und beraten sich gegenseitig.

Die individuelle Sprachförderung erfolgt sowohl im Rahmen der Binnendifferenzierung im Regelunterricht als auch additiv zum Unterricht.

Da die Klassenlehrer die Lernausgangslage und den Förderbedarf der Kinder ihrer Klasse am besten kennen, legen sie fest, welches Kind an den Fördermaßnahmen teilnehmen soll.

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